Das Team von Vormbrock Bestattungen hilft Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente, die nach Eintritt des Todes erforderlich werden, zusammenzustellen und/oder zu beantragen.
Unterschied Totenschein-Sterbeurkunde-Erbschein
Der Totenschein ist eine Bescheinigung, die nach dem Tod eines Menschen von einem Arzt nach gründlicher Untersuchung ausgestellt wird. Neben den Personalien wird Tag, Ort, wenn möglich die Todesursache und die Todesart eingetragen. Der Totenschein wird häufig mit der Sterbeurkunde verwechselt.
Eine Sterbeurkunde wird bei dem Standesamt des Ortes beantragt, wo der/die Verstorbene gestorben ist. Die Sterbeurkunde enthält die Personalien des/der Verstorbenen, Geburts- und Sterbedatum, Geburts- und Sterbeort, den Personenstand (ledig, verheiratet, geschieden) in welchem der/die Verstorbene lebte, bei Verheirateten wird der letzte Ehegatte oder Lebenspartner namentlich genannt. Sterbeurkunden werden für die Friedhofsverwaltungen, Krematorium, Abmeldungen bzw. Beantragung der Rente, Abmeldungen von Versicherungen sowie für die Ausstellung eines Erbscheins benötigt.
Der Erbschein ist ein vom Gericht ausgestellter Nachweis, wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist. Sie erhalten einen Erbschein direkt beim Amtsgericht am letzten Wohnort des /der Verstorbenen oder Sie beauftragen einen Notar, der den Erbschein für Sie beim Amtsgericht beantragt.
Wenn der Tod zu Hause eintritt, benachrichtigen Sie bitte einen Arzt, der den Totenschein ausstellt. Nach Möglichkeit verständigen Sie bitte den Hausarzt der/des Verstorbenen. Ist die Hausärztin nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an den zentralen Notfalldienst Ihrer Stadt.
Dokumente im Original, die wir von Ihnen für die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt benötigen:
Weitere Unterlagen, die wir für die Abmeldung benötigen:
Mit ausführlichen Beratungen und fundierten Antworten auf all Ihre Fragen. Dabei stehen Sie als Kunde stets im Mittelpunkt unserer Bemühungen.
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