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Dokumente für die Bestattung

Totenschein – Sterbeurkunde - Erbschein

Das Team von Vormbrock Bestattungen hilft Ihnen, alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente, die nach Eintritt des Todes erforderlich werden, zusammenzustellen und/oder zu beantragen.

Unterschied Totenschein-Sterbeurkunde-Erbschein

Der Totenschein ist eine Bescheinigung, die nach dem Tod eines Menschen von einem Arzt nach gründlicher Untersuchung ausgestellt wird. Neben den Personalien wird Tag, Ort, wenn möglich die Todesursache und die Todesart eingetragen. Der Totenschein wird häufig mit der Sterbeurkunde verwechselt.

Eine Sterbeurkunde wird bei dem Standesamt des Ortes beantragt, wo der/die Verstorbene gestorben ist. Die Sterbeurkunde enthält die Personalien des/der Verstorbenen, Geburts- und Sterbedatum, Geburts- und Sterbeort, den Personenstand (ledig, verheiratet, geschieden) in welchem der/die Verstorbene lebte, bei Verheirateten wird der letzte Ehegatte oder Lebenspartner namentlich genannt. Sterbeurkunden werden für die Friedhofsverwaltungen, Krematorium, Abmeldungen bzw. Beantragung Rente, Abmeldungen von Versicherungen, sowie für die Ausstellung eines Erbscheins benötigt.

Der Erbschein ist ein vom Gericht ausgestellter Nachweis wer Erbe ist und wie groß der Erbteil ist. Sie erhalten einen Erbschein direkt beim Amtsgericht am letzten Wohnort des /der Verstorbenen oder Sie beauftragen einen Notar, der den Erbschein für Sie beim Amtsgericht beantragt.

 

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Wenn der Tod zu Hause eintritt, benachrichtigen Sie bitte einen Arzt, der den Totenschein ausstellt. Nach Möglichkeit verständigen Sie bitte den Hausarzt/ärztin der/des Verstorbenen. Ist die Hausärztin nicht erreichbar, wenden Sie sich bitte an den zentralen Notfalldienst Ihrer Stadt.
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Der Arzt stellt nach der Untersuchung den Totenschein aus. Die Hausärztin kannte den oder die Verstorbene und kann am ehesten Angaben über die Todesursache geben, die in dem Totenschein notiert werden. Beim Todesfall im Krankenhaus oder Altenheim wird von dort der Arzt gerufen, der den Totenschein ausstellt.
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Der Bestatter benötigt den Totenschein für die Überführung. Im Altenheim oder Krankenhaus holen wir für Sie den Totenschein in der jeweiligen Verwaltung ab. Sie brauchen sich nicht kümmern.
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Mit dem Totenschein muss spätestens am folgenden Werktag die Sterbeurkunde beantragt werden, und zwar beim Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Todesfall eingetreten ist.
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Der Totenschein besteht aus einem grünen und einem roten Umschlag. Der rote Teil ist verschlossen und geht ungeöffnet zum Gesundheitsamt bzw. bei Einäscherung zum Krematorium für die dortige amtsärztliche Untersuchung. Der grüne Teil wird von uns für Sie mit der Sterbefallmeldung zum zuständigen Standesamt gebracht.
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Da die Sterbeurkunde auch zur Bearbeitung weiterer Formalitäten benötigt wird, sollten gleich mehrere Exemplare beantragt werden. Dies erspart Ihnen die Zeit und Mühe, später noch einmal ein Exemplar anzufordern.

Dokumente im Original, die wir von Ihnen für die Beantragung der Sterbeurkunde beim Standesamt  benötigen:

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • Bei Verheirateten, das Familienbuch mit Heiratsurkunde bzw. Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk
  • Bei Ledigen: Geburtsurkunde
  • Bei Verwitweten, Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners

 

Weitere Unterlagen, die wir für die Abmeldung benötigen:

  • Rentenversicherungsnummer
  • Krankenkassenkarte
  • Versicherungspolicen


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Mit ausführlichen Beratungen und fundierten Antworten auf all Ihre Fragen. Dabei stehen Sie als Kunde stets im Mittelpunkt unserer Bemühungen.

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