Treuhandkonto
Sie möchten für Ihre eigene Bestattung vorsorgen und Ihre Angehörigen entlasten, dann gehen Sie mit einem Bestattungsvorsorge-Treuhandvertrag auf Nummer sicher.
Dazu können Sie die Kosten für Ihre dereinstige Bestattung entweder als Einmalzahlung der gesamten Summe oder als individuelle Rate ab 100 € auf ein Treuhandkonto einzahlen. Die Einlage des Treuhandkontos ist vor dem Zugriff Dritter zum Beispiel bei unberechtigten Auflöseverlangen des Sozialamtes, etwa bei Pflegebedürftigkeit, geschützt. Die Eröffnung dieses Treuhandkontos erfolgt durch uns über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG und wird über eine Global-Ausfallbürgschaft abgesichert. Im Sterbefall können wir mit einer Sterbeurkunde das Konto auflösen und davon alle Kosten, die im Rahmen der Bestattung angefallen sind, ausgleichen.
Der inhaltliche und finanzielle Rahmen, der der Eröffnung eines Treuhandkontos zugrunde liegt wird im Vorfeld eingehend besprochen, aufgeschrieben und ein Kostenaufstellung angefertigt.